Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren in Wels

Ein Verstoß gegen geltendes Gesetz wird nicht immer gleich mit einer Haftstrafe geahndet. In den meisten Fällen – etwa bei der Verletzung baurechtlicher Normen oder Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung – wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Im Verwaltungsstrafverfahren bekommt der Beschuldigte die Möglichkeit, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Vertretung bei Verwaltungsstrafverfahren

Im Gegensatz zur Organ-, Anonym- und Strafverfügung besteht das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren aus einem Ermittlungsverfahren, das Ihnen als Angeklagter eine Rechtfertigungsmöglichkeit einräumt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer rechtlichen Vertretung in einem solchen Verfahren, unabhängig davon, ob es sich um eine Vernehmung oder eine schriftliche Stellungnahme handelt.

Beratung bei Organstrafverfügungen

Wurde eine Organ- oder Anonymstrafverfügung gegen Sie verhängt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch dagegen zu erheben, wenn Sie die Strafe für unrechtmäßig oder das Strafausmaß für unangemessen halten. In unserer Anwaltskanzlei in Wels zeigen wir Ihnen Ihre rechtlichen Optionen und Handlungsmöglichkeiten auf.